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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 27.08   

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https://dejure.org/2012,9448
OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 27.08 (https://dejure.org/2012,9448)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - 12 B 27.08 (https://dejure.org/2012,9448)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 12 B 27.08 (https://dejure.org/2012,9448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzuges; Anwendbarkeit des § 32 Abs. 3 AufenthG bei geteiltem Sorgerecht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 6 Abs 4 AufenthG, § 32 Abs 3 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 82 Abs 1 S 1 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 82 Abs 1 S 1 VwGO
    Visum; Serbien; Kindernachzug; unbekannter Aufenthalt des allein klagenden Vaters; Unerreichbarkeit; (keine) ladungsfähige Anschrift; Rechtsschutzbedürfnis; Mitwirkungspflichten; (keine) Sicherung des Lebensunterhalts; (kein) Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 27.08
    Hierbei kommt es sowohl auf den Zeitpunkt an, in dem eine gesetzliche Altersgrenze erreicht wird, als auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, BVerwGE 131, 370; Urteil vom 7. April 2009, BVerwGE 133, 329).

    Die danach zu treffende prognostische Einschätzung, die grundsätzlich einen Vergleich des voraussichtlichen Unterhaltsbedarfs mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln anhand der Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs - SGB II - erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O.; Rz. 19), kann hier nicht verlässlich getroffen werden und muss daher zu Lasten des Klägers bzw. seines Sohnes ausgehen.

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 19 CE 09.213

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung (Duldung); Beschwerde; Unzulässigkeit wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 27.08
    Die Anschriftenangabe ist auch nicht allein deshalb entbehrlich, weil der Kläger anwaltlich vertreten ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 82 VwGO Rz. 4; VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 19 CE 09.213 - juris, Rz.15).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 27.08
    Hierbei kommt es sowohl auf den Zeitpunkt an, in dem eine gesetzliche Altersgrenze erreicht wird, als auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, BVerwGE 131, 370; Urteil vom 7. April 2009, BVerwGE 133, 329).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 3.08

    Visum; Serbien; Kindernachzug; alleinige Personensorge; serbisches Familienrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 27.08
    Der Kläger ist - wie bereits das Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung festgestellt hat - nicht allein personensorgeberechtigt im Sinne des § 32 Abs. 3 AufenthG, denn nach den Bestimmungen des Familiengesetzes der Republik Serbien vom 24. Februar 2005 verbleiben demjenigen Elternteil, dem das Elternrecht nicht übertragen wird, substantielle Mitentscheidungsrechte (vgl. zu den Einzelheiten die Urteile des erkennenden Senats vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 3.08 - juris - und vom 9. März 2010 - OVG 12 B 6.09 -).
  • VGH Bayern, 16.07.2010 - 20 B 10.30183

    Unzulässigkeit der Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bei unbekanntem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 27.08
    Dafür spricht, dass das in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Rechtsschutzbedürfnis (vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 20 B 10.30183 - juris, Rz. 13) entfallen sein dürfte, nachdem der Kläger offenkundig unbekannten Aufenthalts ist.
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